Schulvereinbarung Suchtprävention

FÜR WEN
Weiterführende und berufsbildende Schulen

WIE UND WAS
... Die Fachstelle begleitet eine kleine schulinterne Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung eines auf die jeweilige Schule angepassten Handlungsleitfadens
... Sie stellt der Schule eine Mustervorlage mit Textbausteinen sowie einen Gesprächsleitfaden zur Verfügung
... Der Entwurf der Schulvereinbarung wird im Gesamtkollegium besprochen und von der Schulkonferenz verabschiedet
... Voraussetzung für dieses Angebot ist ein persönliches Vorgespräch

WOZU
Der Leitfaden ist eine einheitliche Orientierungshilfe für alle Lehrkräfte. Er gibt Hilfestellung beim Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Schülern sowie Handlungsempfehlungen bei Verstößen, wie bei vermutetem oder festgestelltem Suchtmittelkonsum oder dem Mitbringen von Suchtmitteln in die Schule. Darüber hinaus sind Freiräume pädagogischen Handelns und externe Hilfen beschrieben.

WANN UND WO
Nach Absprache zwei bis drei Arbeitstreffen von jeweils 2 Stunden in der Schule

info [at] crosspoint-duesseldorf.de

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